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Behandlungsverlauf

Kontaktaufnahme & Erstgespräch

Bei Interesse an einem Therapieplatz bitte ich darum, das Kontaktformular auf dieser Website zu nutzen, da es etwas Hilfestellung bei der Frage gibt, welche Informationen ich als Psychotherapeutin vorab benötige.

Bereits an diesem Punkt sollte auch Kontakt zur privaten Krankenversicherung aufgenommen werden, um eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme abzuklären.

Im Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen und können uns einen Überblick über die aktuelle Situation und eventuelle Schwierigkeiten verschaffen. Das Erstgespräch ist in erster Linie ein unverbindliches Kennenlernen und noch nicht der Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung, sodass in Ruhe entschieden werden kann, wie es danach weitergehen soll.


02

Behandlungsverlauf

Probatorische Phase mit Anamnese & Diagnostik

Nach dem Erstgespräch vereinbaren wir auf Wunsch noch mehrere Termine, in denen wir uns zum einen besser kennenlernen können und zum anderen verschiedene Fragen beantworten müssen. Es wird zum Beispiel überprüft, ob eine Psychotherapie nötig und sinnvoll ist. Außerdem schauen wir uns das Problem noch einmal etwas genauer an.

Dazu benutzen wir verschiedene Verfahren zur Diagnostik, zum Beispiel Fragebögen. Ganz wichtig ist an dieser Stelle, dass wir gemeinsam entscheiden, ob eine Therapie begonnen werden soll.

Lautet die Antwort „Ja“, dann legt die Person, um die es geht, ein Ziel fest. Sie überlegt sich also genau, was sich verändern soll. Manchmal ist das nur eine Sache und manchmal sind es mehrere.



03

Behandlungsverlauf

Therapiephase

Hier beginnt die eigentliche Psychotherapie und wir machen wöchentliche Termine aus. Wir versuchen jetzt, die Gründe für das Problem zu finden und es zu verstehen. Danach überlegen wir gemeinsam, welche kleinen Dinge wir verändern können.

Diese sollen möglichst zwischen den Terminen ausprobiert werden, damit wir genau sehen können, welchen Effekt sie haben. Dabei ist es wichtig, ehrlich zu sein und auch die eigene Meinung laut auszusprechen.

Verhaltenstherapie soll Menschen herausfordern, damit sie wachsen können, aber sie dabei nicht überfordern. Wer dabei wie viel Zeit braucht, ist ganz unterschiedlich.


04

Behandlungsverlauf

Behandlungsabschluss

Je näher wir dem am Anfang festgelegten Ziel kommen, umso leichter sollte es fallen, immer selbständiger mit dem ursprünglichen Problem umzugehen. Dann wissen wir, dass wir uns dem Ende der Therapie nähern und die Termine werden mit größerem zeitlichen Abstand geplant.

So sehen wir, wie gut jemand in der Zukunft im Alltag mit dem Neugelernten zurechtkommen wird und können uns noch einmal um die letzten verbleibenden Stolpersteine kümmern, bis wir einen tatsächlichen Abschlusstermin vereinbaren.


Abrechnung

Kosten

Private Krankenversicherung

Privat Versicherte können über eine Kontaktaufnahme zu ihrer privaten Krankenversicherung im Vorfeld zum Erstgespräch Fragen zur eventuellen Kostenübernahme klären.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen richtet sich in der Regel nach dem 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) und wird direkt an PatientInnen bzw. deren Sorgeberechtigte gestellt.

SelbstzahlerInnen

Auch für SelbstzahlerInnen gilt in der Regel die Abrechnung nach dem 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).

Der Unterschied zur Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung besteht vor allem darin, dass keinerlei weitere Kommunikation über die Behandlung mit Dritten, wie beispielsweise der Versicherung, erfolgen muss.

Entsprechend verbleiben sämtliche Informationen bezüglich Diagnose, Behandlungsverlauf etc. vollständig zwischen Therapeutin und PatientIn.


Leistungen

Mögliches Behandlungsspektrum

  • Affektive Störungen wie z.B. depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen oder bipolare affektive Störungen
  • Aggressives oder impulsives Verhalten
  • Angststörungen wie z.B. Panikattacken, Phobien, soziale Ängste, generalisierte Ängste oder Trennungsangst
  • Anpassungsstörungen
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen (AD(H)S)
  • Essstörungen wie z.B. Anorexie, Bulimie oder Binge-Eating
  • Psychosomatische Beschwerden wie z.B. Bauch- oder Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit ohne körperliche Ursache
  • Störungen sozialer Funktionen wie z.B. Bindungsstörungen oder Mutismus
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Ticstörungen
  • Traumafolgestörungen wie z.B. akute Belastungsreaktionen oder posttraumatische Belastungsstörung
  • Zwangsstörungen
  • Schwierigkeiten mit Anforderungen bzw. Leistungssituationen wie z.B. Schule, Ausbildung oder Studium